Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgelnd „AGB“) 2025

Karpfhamer Hütte GmbH (Bierhütte am Karpfhamer Fest)


Aus Gründen einer besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. 


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1. Begründung eines Rechtsverhältnisses und Geltungsbereich dieser AGB

Diese AGB gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb von Tischreservierungen und Biermarken ohne Bedienungsentgelt sowie Biermarken mit Bedienungsentgelt, Verzehrgutscheinen (Essenmarken), ggf. vorbestellten Menüs und Vorspeisenbrettern, sowie spezieller Essen-/Getränke-Packages zwischen der Karpfhamer Hütte GmbH/Karpfhamer Hütte (nachfolgend „Festzelt“) und dem jeweiligen Kunden begründet wird. Für den Vertrag gelten ausschließlich diese AGB. Andere Vertrags- oder Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn das Festzelt diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Die Wirksamkeit des in Satz 1 genannten Rechtsverhältnisses steht unter der aufschiebenden Bedingung der Zulassung des „Festzelts“ zum Karpfhamer Fest (Abschluss eines Wirtevertrages) mit dem Karpfhamer Fest e.V. und der zuständigen Behörden.


2. Leistungsgegenstand, Reservierungsanfragen, Vertragsschluss und Besuchsrecht

2.1 Leistungsgegenstand: Vertragsgegenstand ist die Reservierung von Tischen im Festzelt an einem konkreten Tag für einen konkreten Zeitraum anlässlich des Karpfhamer Festesn sowie ggf. der Kauf von Verzehrgutscheinen, ggf. Kauf von Menüs, Essen-/und Getränkepackages sowie von Vorspeisenbrettern, (nachfolgend: „Reservierungen“). Reservierungen können nur tischweise für 8 bis 10 Personen erfolgen. Im Falle einer Reservierung werden dem Kunden die Sitzplätze für die in der Reservierung angegebene Personenzahl für die jeweils vereinbarte Reservierungszeit zur Verfügung gestellt. Während des Aufenthalts zur vereinbarten Reservierungszeit können im Festzelt erworbene Verzehrgutscheine eingelöst und vorbestellte Menüs und Essen-/Getränkepackages sowie Vorspeisenbretter konsumiert werden. Platzwünsche werden möglichst berücksichtigt. Bestimmte Tische können jedoch nicht garantiert werden.

2.2 Reservierungsanfragen: Reservierungsanfragen können nur über unsere Webseite https://www.karpfhamer-huette.de, per WhatsApp 0151 20 775946  oder persönlich jeweils am Donnerstag bis einschließlich Dienstag während dem Karpfhamer Fest im Festzelt der Karpfhamer Hütte auf dem Karpfhamer Fest zu den jeweiligen Öffnungszeiten des Festzelts getätigt werden.

2.2.1 Online-Reservierungsanfrage: Im Falle einer Reservierungsanfrage über die Webseite kommt die Reservierung wie folgt zustande: Zur Vornahme der Reservierungsanfrage ist öffnen der Homepage  der Online-Präsenz des Festzeltes erforderlich. Die dortige Übersicht der Reservierungstermine stellt noch kein Vertragsangebot dar, sondern lediglich eine Aufforderung des Festzeltes an den Kunden zur Abgabe einer Reservierungsanfrage. Der Kunde stellt über den dafür vorgesehenen Online-Befehl eine unverbindliche Reservierungsanfrage. Nach Absenden dieser erhält der Kunde automatisiert eine Eingangsbestätigung. Zeitnah erhält der Kunde eine persönliche Antwort des Reservierungsteams mit positiver Rückmeldung durch ein personalisiertes Angebot. Falls keine Plätze mehr verfügbar sind, wird das Reservierungsportal für die ausreservierten Zeiträume entweder geschlossen, oder der Kunde wird per E-Mail, WhatsApp oder persönlich bzw. telefonisch darüber informiert. Durch entsprechende Annahme des Kunden mit Begleichung der zugesendeten Rechnung über den zu zahlenden Betrag erfolgt die Kenntnisnahme und Akzeptanz der hiesigen AGB. Mit Begleichung des vollständigen Betrags innerhalb von 10 Tagen wird die Reservierung verbindlich und es kommt ein entsprechender Vertrag in Bezug auf die Reservierung zustande. Der Versand der Unterlagen (Verzehrgutscheine etc.) erfolgt ausschließlich auf dem Postweg.

2.2.2 Reservierungsanfragen persönlich vor Ort im Festzelt: Im Falle einer Re­servierungsanfrage persönlich vor Ort im Festzelt kommt die Reservierung wie folgt zustande: Der Kunde fragt persönlich die Verfügbarkeit von Tischen an dem/n jeweils gewünschten Tag/en zu vorgegebenen Reservierungszeiten für die begehrte Anzahl an. Bei entsprechender Verfügbarkeit macht das Festzelt dem Kunden direkt vor Ort ein konkretes Angebot auf Vertragsschluss unter Vorlage der hiesigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und bei entsprechender Nichtverfügbarkeit ggf. ein entsprechendes Alternativangebot auf Vertragsschluss ebenfalls direkt vor Ort unter Vorlage der hiesigen AGB. Zur Annahme dieses Angebots muss der Kunde im Falle eines Mindestverzehr-Platzes vor Ort bar oder mit EC-Karte bzw. später per Überweisung bezahlen. Die Verzehrgutscheine werden vor Ort ausgehändigt.


3. Zahlungsmodalitäten

3.1 Preise: Zahlungen zum Erwerb der Verzehrgutscheine, bestellter Menüs, Essen-/Getränkepackages und Vorspeisebretter sind binnen 10 Tagen nach Erhalt der Proformarechnung durch Überweisung auf das in der Proformarechnung angegebene Konto vollständig zu leisten. Etwaige Überweisungskosten sind vom Kunden zu tragen. Bei Überweisungen aus dem Ausland hat der Kunde jeglichen mit einer Auslandsüberweisung einhergehenden „Überweisungsabzug“ beim Festzelt bzw. hierdurch beim Festzelt anfallende Gebühren auszugleichen. Ferner wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 6,50 Euro pro von der Tischreservierung erhoben. Alle Preisangaben verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, inklusive der Versandkosten.

Die sich aus der tatsächlichen Konsumtion ergebende Bewirtungsrechnung ist vor Verlassen des Festzelts sofort zur Zahlung fällig und muss beglichen werden. Im Festzelt ist eine Zahlung in bar oder mit Verzehrgutscheinen möglich. Eine Bezahlung mit EC-Karte ist möglich. Das Ausstellen einer Bewirtungsrechnung ist ausschließlich am Bewirtungstag auf entsprechende Bitte des Kunden möglich. Einwände gegen den Rechnungsinhalt sind unmittelbar bei der Bedienung oder der Geschäftsleitung vor Bezahlung vorzubringen. Spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.


4. Festbetrieb, Verzehrgutschein (im Sinne von Essenmarken), Menüs/Vorspeisebretter, Packages, Biermarken mit und ohne Bedienungsentgelt

4.1 Einlass: Der Einlass in das Festzelt ist für den Kunden und seine Gäste mit oder ohne Reservierungsbestätigung möglich. Also besteht freier Zutritt zum Festzelt für alle Gäste.

Es dürfen keinerlei Speisen und Getränke in das Festzelt mitgebracht werden. Die reservierten Plätze sind pünktlich und vollständig einzunehmen. Das Festzelt ist nicht verpflichtet, die reservierten Plätze für den Kunden länger als 15 Minuten nach Beginn der bestätigten Reservierungszeit freizuhalten. Bei Nichtbeachtung von gesetzlichen Vorschriften (insbes. absolutes Rauchverbot im Festzelt, einschließlich E-Zigaretten) wird der Gast aus dem Festzelt verwiesen. Aus Sicherheitsgründen ist das Festzelt oder von ihm beauftragte Personen berechtigt, beim Einlass eine Taschenkontrolle durchzuführen.

Das Festzelt behält sich vor, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die neonazistischen Organisationen angehören oder der extremen rechten Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch antisemitische, rassistische oder nationalistische Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zum Festzelt zu verweigern. Auch in solchen Fällen steht dem Kunden und/oder seinen Gästen keinerlei Schadensersatzanspruch gegenüber dem Festzelt zu.

4.1 Platz: Die Reservierung besteht nur für die in der Reservierungsbestätigung angegebene Tischreservierung und für die Dauer der vorgesehenen Reservierungszeit. Nicht besetzte Plätze einer Tischreservierung können durch das Festzelt anderen Kunden zugeteilt werden. Die Weitergabe von Getränken und/oder Speisen an im Gang stehende Personen ist untersagt. Nach Ablauf der Reservierungszeit sind die Plätze vollständig freizugeben. Ein Verweilen in den Gängen nach dieser Zeit ist aus sicherheitsrechtlichen Gründen genauso untersagt wie innerhalb der bestätigten Reservierungszeit.

4.2 Verzehrgutschein: Erworbene Verzehrgutscheine können im aufgedruckten Zeitraum im Festzelt eingelöst werden. Sie besitzen nur Gültigkeit im Veranstaltungszeitraum des jeweiligen Karpfhamer Festes. Eine Erstattung oder Barauszahlung von Gutschein-Restsummen oder nicht eingelösten Gutscheinen ist nicht möglich. Nach dem jeweiligen Karpfhamer Fest für das ein Gutschein im Sinne eines Verzehrgutscheins (Essenmarken, spezielle Packages für Speise und Getränke sowie Biermarken, mit oder ohne Bedienungsentgelt, verfallen sämtliche vorgenannten Sorten an Gutscheinen und jegliche etwaig damit zusammenhängende Ansprüche vollständig.

4.3 Menüs/Vorspeisenbretter/Packages: Vorbestellte Menüs und/oder Vorspeisebretter bzw. sogenannte Packages werden für die konkrete Reservierungszeit vorbereitet und können in dieser Zeit konsumiert werden. Bei Nichterscheinen oder Nichtinanspruchnahme ist eine Erstattung oder spätere (Alternativ-) Einlösung in jeglicher Hinsicht ausgeschlossen und dem Kunden stehen auch keinerlei sonstige Ansprüche diesbezüglich gegen das Festzelt zu.


5. Versand

Der Versand findet innerhalb von Deutschland und Österreich statt. Die im Rahmen der Tischreservierung bestellte Biermarken, Essen-/Verzehrgutscheine und Wertmarken für Packages werden im Falle der Ziffer 2.2.1 und 2.2.2 an den Kunden versendet, wobei das Festzelt das Versandunternehmen auswählt.


6. Rücknahme und Erstattung

6.1 Kein Widerrufs- oder Rücknahmerecht: Auch wenn das Festzelt Reservierungen über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf einer Reservierung. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von Reservierungen ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch das Festzelt bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Reservierungen.

6.2 Stornierung und Reduzierung der Reservierungen durch den Kunden: Eine kostenfreie Stornierung oder Reduzierung der Reservierungen durch den Kunden ist nur bis zum Zahlungseingang beim Festzelt möglich und muss dem Festzelt schriftlich und verbindlich über dessen Webseite angezeigt werden. Sollten die bereits im Rahmen der Reservierung bestellten Biermark, Verzehrgutscheine sowie Packages schon an den Kunden versendet worden sein, ist eine Stornierung oder Reduzierung durch den Kunden datumsunabhängig generell ausgeschlossen. Auch nach Zahlungseingang beim Festzelt ist eine Stornierung oder Reduzierung durch den Kunden generell ausgeschlossen; dies gilt auch in Bezug auf Reservierungen mit fester Speisenbestellung. In Ausnahmefällen – dem Kunden steht insoweit keinerlei Anspruch zu – gestattet das Festzelt aus Kulanz auch eine Stornierung nach Zahlungseingang, in einem solchen Fall wird das Bearbeitungsentgelt einbehalten.


7. Nutzung und Weitergabe

7.1 Sinn und Zweck: Zur Durchsetzung von Hausverboten und zur Erhaltung einer möglichst breiten Versorgung der Allgemeinheit mit Reservierungen zu sozialverträglichen Preisen liegt es im Interesse des Festzeltes, seiner Kunden und der Besucher des Karpfhamer Festes, die nicht autorisierte Weitergabe von Reservierungen einzuschränken, um auf diese Weise Preisspekulationen zu unterbinden (z.B. den Kauf von Reservierungen mit dem Ziel der direkten Weiterveräußerung und/oder den Weiterverkauf von Reservierungen zu überhöhten Preisen).

7.2 Unzulässige Weitergabe: Der Verkauf von Reservierungen erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen (also auf Gewinnerzielung ausgerichteten) Nutzung durch den Kunden; jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf oder eine sonstige unzulässige Weitergabe der Reservierungen (d.h. Reservierungsbestätigungen) durch den Kunden ist untersagt. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt,

a) Reservierungen öffentlich, insbesondere bei Auktionen und/oder im Internet (z.B. bei Ebay, Ebay-Kleinanzeigen, Facebook) und/oder bei nicht vom Festzelt autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo) zum Kauf anzubieten und/oder zu verkaufen;

b) Reservierungen zu einem höheren als dem bezahlten Preis weiterzugeben; ein Preisaufschlag von bis zu 15% zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zulässig;

c) Reservierungen gewerblichen und/oder kommerziellen Wiederverkäufern und/oder Händlern anzubieten, diesen zu verkaufen oder weiterzugeben;

d) Reservierungen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Festzeltes kommerziell oder gewerblich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets;

e) Reservierungen an Personen weiterzugeben, gegen die ein Hausverbot besteht, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste.

7.3.1 Zulässige Weitergabe: Eine private Weitergabe einer Reservierung (d.h. Reservierungsbestätigungen aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Kunden, ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne der Regelung in Ziffer 7.2 vorliegt. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus dem mit dem Festzelt geschlossenen Vertrag an einen Dritten nur dadurch übertragen, dass der Dritte an seiner Stelle in den Vertrag mit dem Festzelt unter Übernahme sämtlicher Rechte und Pflichten eintritt. Dieser Eintritt setzt die Zustimmung des Festzeltes voraus, die hiermit unter den im Folgenden genannten Bedingungen vorab erteilt wird, wenn:

a) der Kunde den neuen Inhaber der Reservierung auf die Geltung und den Inhalt dieser AGB ausdrücklich hinweist,

b) der neue Inhaber der Reservierung mit der Geltung dieser AGB zwischen ihm und des Festzeltes einverstanden ist und

c) das Festzelt unter Nennung des neuen Inhabers der Reservierung rechtzeitig über die Weitergabe der Reservierung informiert wird oder das Festzelt die Weitergabe an den neuen Inhaber der Reservierung konkludent als zulässig erklärt hat. Die Übertragung einzelner Rechte aus dem mit dem Festzelt geschlossenen Vertrag, ist bei Fehlen einer der in a) bis c) beschriebenen Voraussetzungen ausgeschlossen.

7.4 Maßnahmen bei unzulässiger Weitergabe: Im Falle eines Verstoßes oder mehrerer Verstöße gegen die Regelung in Ziffer 7.2 und/oder in den Fällen sonstiger unzulässiger Weitergabe von Reservierungen (d.h. Reservierungsbestätigungen) ist das Festzelt vorbehaltlich der Verhängung einer Vertragsstrafe gem. Ziffer 8 berechtigt,

a) Reservierungsbestätigungen, die vor Übergabe bzw. Versand an den Kunden entgegen den Regelungen in Ziffer 7.2 verwendet wurden, nicht an den betroffenen Kunden zu liefern;

b) die betroffenen Reservierungen zu sperren und dem Inhaber der Reservierung und seinen Gästen entschädigungslos den Zutritt zum Festzelt zu verweigern bzw. ihn aus dem Festzelt zu verweisen.

c) betroffene Kunden vom Kauf einer Reservierung für einen angemessenen Zeitraum, maximal jedoch fünf (5) Jahre, auszuschließen; maßgeblich für die Länge der Sperre sind die Anzahl der Verstöße, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Reservierungen sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse.


8. Vertragsstrafe

Das folgende Vertragsstrafeversprechen dient in erster Linie dazu, den Kunden derart zur Einhaltung der von ihm versprochenen Unterlassungspflichten gem. Ziffer 7.2 dieser AGB zu bewegen, dass er aufgrund der versprochenen Strafe vor (weiteren) Verstößen zurückschreckt.

8.1 Voraussetzungen: Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese AGB, ins­besondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 7.2, ist das Festzelt ergänzend zu den sonstigen nach diesen AGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüberhinausgehender Schadensersatzansprüche berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.000 Euro gegen den Kunden zu verhängen.

8.2 Höhe: Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl der Verstöße, etwaige durch die unzulässige Weitergabe erzielte Erlöse bzw. Gewinne, Art und Grad des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), Bemühungen und Erfolge des Kunden bzw. Inhabers der Reservierung hinsichtlich einer Schadenswiedergutmachung, notwendige Aufwendungen zur Verfolgung von Verstößen, die Frage, ob und in welchem Maß es sich um einen Wiederholungstäter handelt, sowie im Fall eines unberechtigten Weiterverkaufs von Reservierungen die Anzahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Reservierungen. Die genaue Höhe der Vertragsstrafe wird vom Festzelt im Einzelfall nach billigem Ermessen festgelegt und ist im Streitfall vom sachlich zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit zu überprüfen. Die Vertragsstrafe ist auf etwaige Schadensersatzansprüche des Festzeltes wegen des Verstoßes anzurechnen.


9. Ergänzende Bestimmungen zur Durchführung von Veranstaltungen während einer Pandemie

Für den Zugang sowie den Aufenthalt im Festzelt, welche gesonderten Auflagen, Regulierungen und/oder Maßgaben etc. von Behörden oder anderen staatlichen Institutionen im Zusammenhang mit einer Pandemie unterliegen, gelten die nachfolgenden Bestimmungen:

1. Der Kunde bzw. Inhaber der Reservierung erkennt an, dass das Karpfhamer Fest insbesondere aufgrund gesetzlicher, verordnungsrechtlicher sowie behördlicher Auflagen, Regulierungen und/oder Maßgaben etc. gegebenenfalls nicht in der ursprünglich vorgesehenen Art und Weise stattfinden kann; insbesondere erkennt der Kunde an, dass die Durchführung und Teilnahme an einer Veranstaltung im Festzelt gegebenenfalls an die Einhaltung zusätzlicher Regelungen, Bestimmungen und Anforderungen durch das Festzelt gebunden ist. Der Kunde akzeptiert, dass das Festzelt zum Schutz der Gesundheit der Kunden und Mitarbeiter nach billigem Ermessen auch über die gesetzlichen, verordnungsrechtlichen oder behördlichen Auflagen, Regulierungen und/oder Maßgaben hinausgehende angemessene Verhaltens- und Hygieneregeln festlegen kann, zu deren Einhaltung sie die Kunden und deren Gäste verpflichtet.

2. Das Festzelt ist berechtigt, Reservierungen einzelner Kunden zur Reduzierung der Besucheranzahl zu stornieren, wenn dies aufgrund gesetzlicher, verordnungsrechtlicher oder behördlicher Anordnung oder vergleichbarer Maßnahmen erforderlich wird. Im Fall der endgültigen Absage der Veranstaltung oder der Stornierung der vom Kunden erworbenen Reservierung wird dem Kunden der entrichtete Verkaufspreis erstattet.

3. Das Festzelt kann dem Kunden aus wichtigem Grund, etwa zur Einhaltung von Abstandsflächen oder zur Umsetzung von Schutz- und Hygienekonzepten, von seiner Reservierung abweichende Plätze derselben oder einer höheren Kategorie zuweisen; in diesen Fällen besteht kein Anspruch des Kunden auf eine Erstattung des Verkaufspreises oder sonstige Entschädigung.

4. Das Festzelt ist berechtigt, den Zugang zu und/oder den Verbleib des Kunden oder seiner Gäste im Festzelt ohne Anspruch auf Erstattung der erworbenen Verzehrgutscheine, vorbestellter Menüs und/oder Vorspeisebretter, Packages und Biermarken mit bzw. ohne Bedienungsentgelt oder sonstige Entschädigung zu verweigern und/oder den Kunden oder seine Gäste ebenso ohne Anspruch auf Erstattung noch nicht eingelöster Verzehrgutscheine, vorbestellter Menüs und/oder Vorspeisebretter, oder sonstige Entschädigung aus dem Festzelt zu verweisen, wenn der Kunde oder seine Gäste den jeweils geltenden gesetzlichen, verordnungsrechtlichen und/oder behördlichen Auflagen und Maßgaben nicht nachkommen und/oder erfüllen und/oder Bestimmungen des Hygiene- und Schutzkonzepts des Festzeltes nicht befolgen.

5. Ist aus wichtigem Grund, insbesondere auf Grundlage gesetzlicher, verordnungsrechtlicher oder behördlicher Auflagen oder dem Schutz- und Hygienekonzept des Festzeltes, die Vorlage von Nachweisen und/oder Erklärungen des Kunden und seiner Gäste zum Zugang zum Festzelt vorgeschrieben, ist das Festzelt im Einklang mit den einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt, die Gewährung des Zugangs zum Festzelt von der Vorlage solcher Nachweise und/oder Erklärungen abhängig zu machen und die vorgelegten Nachweise und/oder Erklärungen zu überprüfen.

6. Das Festzelt weist darauf hin, dass sie zur Nachverfolgung von Infektionsketten gegebenenfalls verpflichtet ist, die Kontaktdaten des Kunden und seiner Gäste zu erfassen und an die zuständige Behörde weiterzugeben. Der Kunde wird daher die Kontaktdaten seiner Person sowie der ihn begleitenden Personen (Gäste) mit deren Zustimmung vollständig und ordnungsgemäß angeben. Das Festzelt verarbeitet die betreffenden Daten im Einklang mit den einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen (etwa Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO i.V.m. den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen); dies umfasst auch die Weiterleitung an die zuständige Behörde.

7. Der Kunde und seine Gäste haben den Anordnungen und Auflagen des Festzeltes und des Personals Folge zu leisten. Der Kunde und seine Gäste erkennen an, dass auch bei umfassenden Schutz- und Hygienekonzepten die Gefahr einer Infektion im Rahmen des Besuches einer Veranstaltung nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.


10. Höhere Gewalt

In sonstigen Fällen höherer Gewalt o.ä. gilt vollumfänglich das in Ziffer 9 Ausgeführte sinngemäß.


11. Streitbeilegung

Die EU bietet eine Online-Plattform an, an die sich der Kunde wenden kann, um verbraucherrechtliche Streitigkeiten außergerichtlich zu regeln: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Das Festzelt nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.


12. Datenschutz

Soweit in den AGB nicht konkret anders benannt, erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden und/oder des Inhabers der Reservierung einerseits zur Erfüllung eines Vertrages zwischen dem Festzelt und dem Kunden/Inhaber der Reservierung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) DSGVO. Andererseits erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden und/oder des Inhabers der Reservierung zur Wahrung berechtigter Interessen des Festzeltes. Die berechtigten Interessen ergeben sich dabei aus Ziffer 7.1.


13. Vertragstext

Der vollständige Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Vor Absenden der Bestellung über die Webseite können die Vertragsdaten per E-Mail info@karpfhamer-huette.de angefordert werden. 


14. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand

14.1 Rechtswahl: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14.1.1 Rechtswahl bei Verbrauchern: Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt die Rechtswahl nach Ziffer 14.1 nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

14.1.2 CISG: Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.

14.2 Gerichtsstand: Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Festzeltes. Dasselbe gilt, wenn der Kunde Unternehmer ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis des Festzeltes, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.


15. Schlussklausel

Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht.


Öffnungszeiten
Unser Festzelt ist während dem jeweiligen Karpfhamer Fest 08:30 Uhr bis 24:30 Uhr geöffnet. Außer am jeweiligen Donnerstag zum Festbeginn von 18:00 Uhr bis 24:30.

 

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Karpfhamer Hütte GmbH

Rottalstr. 59

94086 Bad Griesbch i. Rottal

E-Mail: info@karpfhamer-huette.de

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